AGB

1. Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen regeln den Zugriff auf und die Nutzung der Website, des Onlineshops sowie aller damit verbundenen Funktionen, Inhalte und digitalen Services von Dropvital.

Für Vertragsabschlüsse über Produkte gelten ausschliesslich die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Im Falle von Widersprüchen gehen die AGB vor.

Diese Website richtet sich an Kunden in der Schweiz sowie in der Europäischen Union.


2. Anbieter

Dropvital AG
Landstrasse 170
LI-9494 Schaan

E-Mail: info@dropvital.com
Telefon: +49 8093 6069370


3. Zugang zur Website

Die Nutzung der Website ist grundsätzlich ohne Registrierung möglich. Für bestimmte Funktionen kann die Erstellung eines Kundenkontos erforderlich sein.

Nutzer sind verpflichtet, bei der Registrierung korrekte und vollständige Angaben zu machen und ihre Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.

Dropvital behält sich das Recht vor, Nutzerkonten bei missbräuchlicher Nutzung zu sperren oder zu löschen.


4. Vertragsabschluss im Onlineshop

Die Präsentation von Produkten stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.

Der Kaufvertrag kommt ausschliesslich gemäss den AGB zustande.


5. Preise und Zahlungsabwicklung

Es gelten die im Onlineshop angegebenen Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.

Für Kunden in der EU werden Preise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer gemäss Lieferland ausgewiesen.

Zahlungsabwicklungen können über externe Zahlungsdienstleister erfolgen. Es gelten zusätzlich deren Nutzungsbedingungen.

 

6. Versand und Lieferung

Informationen zu Versand und Lieferung sind in den AGB geregelt.

Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt.


7. Geistiges Eigentum

Sämtliche Inhalte dieser Website, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Marken, Produktbezeichnungen, Designs, Videos und technische Darstellungen sind urheberrechtlich geschützt.

Eine Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Nutzung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Dropvital nicht gestattet.

Die Marke Dropvital ist geschützt.


8. Technische Verfügbarkeit

Dropvital bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Website. Eine permanente Erreichbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden.

Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates oder technische Störungen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.


9. Haftung

Die Haftung von Dropvital richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz bzw. der Europäischen Union.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

Für Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung der Produkte entstehen, haftet Dropvital nicht.


10. Externe Links

Diese Website kann Links zu Websites Dritter enthalten. Dropvital hat keinen Einfluss auf deren Inhalte und übernimmt keine Verantwortung für externe Inhalte.


11. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung von Dropvital sowie gemäss anwendbarem Datenschutzrecht, insbesondere:

– Schweizer Datenschutzgesetz (DSG)

– EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)


12. Verbraucherrechte in der EU

Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union haben gesetzliche Rechte, insbesondere:

– Widerrufsrecht gemäss EU-Verbraucherrechterichtlinie

– Gewährleistungsrechte gemäss nationalem Recht

Diese Rechte werden durch diese Nutzungsbedingungen nicht eingeschränkt.


13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Für Verbraucher mit Wohnsitz in der EU gilt das Recht des Landes ihres gewöhnlichen Aufenthalts, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften dies vorsehen.

Gerichtsstand für Unternehmer ist der Sitz von Dropvital.

Hinweis: Für Kaufverträge über Produkte gelten die Rechtswahl- und Gerichtsstandregelungen der AGB (Teil B) vorrangig.


14. Änderungen der Nutzungsbedingungen

Dropvital behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu aktualisieren. Massgeblich ist die jeweils auf der Website veröffentlichte Version.

 

TEIL B – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Dropvital AG
Sitz: Liechtenstein

 

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Dropvital AG (nachfolgend „Dropvital“) gelten für sämtliche Verträge über die Lieferung von Waren sowie die damit verbundene Erbringung von Leistungen an den Kunden durch Dropvital, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

(2) Diese AGB gelten grundsätzlich für Verträge mit Verbrauchern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(3) Diese AGB gelten ausschliesslich. Der Einbeziehung von entgegenstehenden, ergänzenden oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Solche Bedingungen finden auch dann keine Anwendung, wenn Dropvital in Kenntnis davon die Lieferung oder Leistung ohne gesonderten Widerspruch ausführt.

(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für künftige Geschäfte zwischen Dropvital und dem Kunden, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.


§2 Rechte an Unterlagen

(1) Angebote, Kostenvoranschläge, Berechnungen sowie sämtliche sonstigen von Dropvital erstellten oder überlassenen Unterlagen verbleiben im Eigentum von Dropvital und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung Dritten weder zugänglich gemacht noch vervielfältigt oder verwertet werden.

(2) Sämtliche Urheber-, Patent-, Erfinder- und sonstige Schutzrechte an von Dropvital gefertigten Mustern, Vorrichtungen, Werkzeugen, Zeichnungen, Entwürfen, Kalkulationen und Plänen stehen ausschliesslich Dropvital zu. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, sofern Dropvital zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat; hierfür ist die Schriftform erforderlich.

(3) Mit der Überlassung der vorgenannten Gegenstände oder Unterlagen ist keine Übertragung von Rechten oder Einräumung einer Nutzungslizenz verbunden.


§3 Nebenpflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, Dropvital unverzüglich über sämtliche verbindlichen gesetzlichen, behördlichen oder sonstigen zwingenden Regelungen zu informieren, die an seinem Wohnsitz oder am ihm bekannten Bestimmungsort der Ware gelten, sofern diese Regelungen im Widerspruch zu dem Vertragsinhalt stehen oder die Durchführung dieses Vertrages beeinträchtigen können.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, Dropvital im erforderlichen Umfang zu unterstützen, sofern im Rahmen der Vertragserfüllung Massnahmen im Land des Kunden oder am bekannten Bestimmungsort der Ware vorzunehmen sind.


§4 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation von Produkten und Leistungen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. Dies gilt auch dann, wenn Dropvital auf Anfrage des Kunden vorläufige Rechnungen (Proforma-Invoice) oder vergleichbare Erklärungen übermittelt.

(2) Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von Dropvital oder durch den Versand der Ware zustande. Bei grösseren Aufträgen, Zwischenhändlern oder vergleichbaren Konstellationen kann eine Vorkasse von mindestens 50 % des Auftragswertes verlangt werden. Bei Einzelbestellungen im B2C-Bereich ist grundsätzlich eine Zahlung von 100 % im Voraus geschuldet. Produktion und Lieferung erfolgen stets erst nach vollständiger Erfüllung dieser Zahlungspflichten.

(3) Ein vom Kunden unterbreitetes Angebot ist für die Dauer von zwei Wochen ab Zugang bei Dropvital verbindlich. Dies gilt nicht, sofern sich der Kunde ausdrücklich und schriftlich die freie Widerruflichkeit vorbehalten hat.


§5 Vertragsinhalt

(1) Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, bestimmt sich die Leistung nach dem gewöhnlichen Verwendungszweck von Waren gleicher Art. Ein vom Kunden vorgesehener besonderer Verwendungszweck ist nur dann massgeblich, wenn dieser Dropvital vor Vertragsschluss ausdrücklich und schriftlich mitgeteilt und von Dropvital schriftlich bestätigt wurde.

(2) Der Vertragsgegenstand gilt als vertragsgemäss, sofern er den rechtlichen Anforderungen am Sitz von Dropvital entspricht. Für die Einhaltung gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen am Wohnsitz des Kunden, am Bestimmungsort der Ware oder in einem Drittstaat haftet Dropvital nur, wenn hierzu eine ausdrückliche schriftliche Zusage erteilt wurde und der Kunde seinen Mitwirkungspflichten, insbesondere gemäss §3, ordnungsgemäss nachgekommen ist. Die Einholung allfälliger erforderlicher Genehmigungen obliegt grundsätzlich dem Kunden.

(3) Technische Spezifikationen wie Gewichts- und Massangaben, Leistungs- und Eigenschaftsbeschreibungen sowie Abbildungen, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar. Bestimmte Eigenschaften gelten nur dann als garantiert, wenn hierzu eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde; massgeblich ist die schriftliche Garantieerklärung.

(4) Eine allfällige Dokumentation wird grundsätzlich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Die Verpflichtung zur Bereitstellung einer Dokumentation in einer anderen Sprache bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(5) Nachträgliche Änderungen oder Anpassungen der von Dropvital geschuldeten Leistung sind zulässig, sofern diese handelsüblich oder technisch erforderlich sind und den Kunden nicht unangemessen benachteiligen.

(6) Dropvital gewährt über die gesetzliche Gewährleistung hinaus folgende freiwillige Herstellergarantien:

– Für Trinkwasseranlagen: eine Garantiezeit von 5 Jahren

– Für Hauswasseranlagen: eine Garantiezeit von 5 bis 20 Jahren je nach Gehäuseart

Die Garantie erstreckt sich ausschliesslich auf Material- und Herstellungsfehler bei sachgemässer Nutzung sowie ordnungsgemässer Wartung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist die Einhaltung der vorgeschriebenen Wartungsintervalle gemäss den Herstellervorgaben.

Eine weitergehende Garantie, insbesondere für Einbau-, Ausbau- oder Folgekosten, besteht nicht.

Diese freiwillige Herstellergarantie gilt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung und schränkt diese in keiner Weise ein.


§6 Lieferfrist; Höhere Gewalt; Teillieferung; Nichteinhaltung der Lieferfrist

(1) Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, gelten Lieferfristen als unverbindliche Richtwerte. Dropvital teilt dem Kunden den tatsächlichen Auslieferungszeitpunkt mit angemessener Vorlaufzeit, in der Regel zwei Wochen, in schriftlicher Form mit. Der konkret bekanntzugebende Auslieferungszeitpunkt darf vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze 2, 3, 5 und 6 höchstens zwei Wochen von der zuvor genannten unverbindlichen Lieferfrist abweichen.

(2) Der Beginn einer Lieferfrist setzt voraus, dass sämtliche technischen Details abschliessend geklärt sind. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn der Kunde seinen diesbezüglichen Mitwirkungspflichten vollständig nachgekommen ist.

(3) Ist eine Vorleistungspflicht des Kunden vereinbart, insbesondere in Form einer Anzahlung oder eines Finanzierungsnachweises, beginnt die Lieferfrist erst nach vollständiger Erfüllung dieser Verpflichtungen.

(4) Dropvital steht die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu, solange der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt hat.

(5) Vereinbarte Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemässen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer von Dropvital.

(6) Im Falle höherer Gewalt, insbesondere bei Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Rohstoffengpässen, terroristischen Ereignissen, Streiks oder vergleichbaren unvorhersehbaren Umständen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dropvital wird den Kunden unverzüglich über das Vorliegen sowie die voraussichtliche Dauer eines solchen Ereignisses informieren. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt ununterbrochen länger als sechs Wochen an oder verzögert sich der Liefertermin dadurch insgesamt um mehr als acht Wochen, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind im Falle höherer Gewalt ausgeschlossen.

(7) Dropvital ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.

(8) Etwaige Schadensersatzansprüche wegen Verzögerungen oder Nichteinhaltung von Lieferfristen richten sich ausschliesslich nach §12 dieser AGB.


§7 Gefahrübergang

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den vom Kunden beauftragten Frachtführer über (FCA – Incoterms 2010). Dies gilt nur gegenüber Unternehmern.

(2) Nimmt der Kunde die zur Auslieferung bereitgestellte Ware zum vereinbarten Auslieferungszeitpunkt nicht ab, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit diesem Zeitpunkt auf den Kunden über. Dies gilt nur gegenüber Unternehmen.


§8 Annahmeverzug; Verzögerungsschaden

(1) Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug oder unterlässt er die rechtzeitige Abnahme der Ware gemäss §7, schuldet er Dropvital für jede angefangene Woche des Verzugs eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,5 % des Auftragswertes beziehungsweise des Wertes der betroffenen Teillieferung, insgesamt jedoch maximal 5 % des Auftragswertes beziehungsweise der Teillieferung.

(2) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dropvital bleibt berechtigt, einen höheren Schaden nachzuweisen.


§9 Preise; Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Zahlungen in Euro zu leisten; alternativ kann Zahlung in Schweizer Franken oder US-Dollar erfolgen, sofern dies vereinbart wurde. Ist eine Zahlung in diesen Währungen rechtlich oder faktisch nicht möglich, ist die Zahlung in der am Sitz des Kunden massgeblichen Währung zu leisten, wobei der Rechnungswert in Euro zum Zeitpunkt der Fälligkeit massgeblich ist. Sollte auch dies nicht möglich sein, ist eine Zahlung in einer geeigneten Drittwährung vorzunehmen.

(3) Sämtliche zusätzlichen Kosten, insbesondere für Zahlungsabwicklung, Transport, Ein- und Ausfuhrabgaben oder behördliche Gebühren, trägt der Kunde.

(4) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die Preise ab Werk.

(5) Ein Anspruch auf Skonto besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

(6) Zahlungen sind am Sitz von Dropvital in Liechtenstein zu leisten. Sämtliche mit der Zahlung verbundenen Kosten und Risiken trägt der Kunde.

(7) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind Zahlungen innerhalb von zehn (10) Tagen nach Gefahrübergang fällig.

(8) Liegen zwischen Vertragsschluss und Gefahrübergang mehr als vierzehn Wochen und beruht diese Verzögerung nicht auf einem Verschulden von Dropvital, ist Dropvital berechtigt, den Preis entsprechend nachweislich gestiegener Kosten, insbesondere infolge erhöhter Rohstoffpreise, anzupassen.


§10 Mängelrüge; Ausschluss von Gewährleistungsrechten

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen ab Gefahrübergang, sorgfältig auf Mängelfreiheit zu prüfen und festgestellte Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Arbeitstagen nach Entdeckung, schriftlich zu rügen. Entfällt der tatsächliche Gefahrübergang vor dem vereinbarten Auslieferungszeitpunkt (§ 6 Ziff. 1 Satz 2), beginnt die Untersuchungsfrist erst mit dem vereinbarten Auslieferungszeitpunkt zu laufen.

(2) Mängel, die im Rahmen der Untersuchung gemäss Abs. 1 nicht erkennbar waren, sind spätestens innerhalb von drei (3) Arbeitstagen nach tatsächlicher Feststellung schriftlich anzuzeigen.

(3) Die Mängelanzeige hat schriftlich zu erfolgen und muss eine detaillierte Beschreibung enthalten, aus der sich die behaupteten Mängel, deren vermutete Ursachen sowie die konkreten Auswirkungen ergeben. Auf Verlangen von Dropvital ist geeignetes Beweismaterial, insbesondere Fotodokumentation oder vergleichbare Nachweise, zur Verfügung zu stellen.

(4) Werden die vorstehenden Untersuchungs- und Rügepflichten nicht eingehalten, gilt die Lieferung als genehmigt. Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder der Ausschluss im Widerspruch zu einer ausdrücklich vereinbarten Garantie (§ 5 Ziff. 3) steht.

(5) Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die Dropvital infolge unberechtigter Mängelrügen entstehen.

(6) Die in Abs. 1 und 2 genannten Fristen beginnen erst zu laufen, wenn dem Kunden die von Dropvital geschuldete Dokumentation vollständig zur Verfügung gestellt wurde.

(7) Werden Mängel nicht innerhalb von zwei Jahren ab tatsächlicher Übergabe angezeigt, sind entsprechende Mängelrechte ausgeschlossen. Dies gilt nur gegenüber Unternehmen.

(8) Der Kunde hat Anspruch auf eine freiwillige Geld-zurück-Garantie wie folgt:

Hausanlagen: 180 Tage

Trinkwasseranlagen: 30 Tage

Die Geld-zurück-Garantie umfasst 100 % der reinen Produktkosten. Installations-, Demontage- oder Abbaukosten sind hiervon ausdrücklich ausgenommen.

(9) Bei Unzufriedenheit jeglicher Art können die verrechneten Produktkosten unter Abzug von Installationskosten, eingesetzten Kartuschen sowie allfällig gewährten Rabatten rückerstattet werden. Die Kosten für Demontage oder Rückbau sind vom Kunden selbst zu tragen und sind nicht Bestandteil der Geld-zurück-Garantie.

(10) Wird bei Hausanlagen ein nachweisbarer Kalkschutz festgestellt, entfällt der Anspruch auf die Geld-zurück-Garantie vollständig. Der Nachweis erfolgt durch geeignete technische Prüfverfahren, insbesondere mittels Evaporation sowie TOC-/COD-Analyse.

(11) Werden die Anlagen nicht gemäss den vorgegebenen Wartungsintervallen gewartet, erlischt jeglicher Garantieanspruch. Werden im Rahmen technischer Analysen messbare Differenzen festgestellt, gilt der Kalkschutz als gewährleistet; in diesem Fall besteht kein Garantieanspruch.

(12) Erfolgt die Installation durch einen Dritten, ist dieser verpflichtet, Dropvital die relevanten Kundendaten zu übermitteln. Unterbleibt diese Mitteilung, übernimmt der Installateur die Verantwortung dafür, dass der Kunde die Wartung gemäss den Herstellervorgaben ordnungsgemäss vornimmt. Dropvital schliesst jede Haftung aus, wenn die jährliche Wartung der Hausanlage oder die vorgeschriebene Wartung des Trinkwasserfilters gemäss akustischem Signalhinweis nicht eingehalten wird.

(13) Vertriebspartner handeln eigenständig und sind am Umsatz beteiligt. Sie tragen die volle Verantwortung für die ordnungsgemässe Einhaltung und Abwicklung von Garantieansprüchen gegenüber ihren Kunden. Dropvital haftet nicht für Garantieverpflichtungen oder Zusicherungen, die von Vertriebspartnern eigenständig abgegeben wurden.

(14) Dropvital übernimmt keine Haftung für die Funktionsfähigkeit, den Zustand oder etwaige Mängel bestehender Installationen, Leitungen oder Anschlüsse. Die Verantwortung von Dropvital beschränkt sich ausschliesslich auf die gelieferten Komponenten sowie deren fachgerechte Integration im Rahmen des jeweiligen Projekts.


Ergänzende Klarstellungen zur freiwilligen Geld-zurück-Regelung (konsolidiert)

(1) Die Geld-zurück-Regelung ist eine freiwillige Zusatzleistung von Dropvital und besteht unabhängig von gesetzlichen Widerrufs- oder Gewährleistungsrechten.

(2) Voraussetzung ist die vollständige Rückgabe des Produkts im funktionsfähigen und unbeschädigten Zustand.

(3) Verbrauchskomponenten, installierte Teile oder individualisierte Produkte sind von der Rückerstattung ausgeschlossen, sofern deren Wiederverwendung ausgeschlossen ist.

(4) Installations-, Demontage-, Versand- oder Servicekosten sind nicht Bestandteil der Rückerstattung.

(5) Ergibt eine technische Überprüfung, dass das Produkt ordnungsgemäss funktioniert, besteht kein Anspruch aus der Geld-zurück-Regelung.


§11 Rechte des Käufers bei Pflichtverletzungen (Gewährleistungsansprüche); Verjährung; Verhältnis zu Schadensersatz

(1) Liegt eine Schlechterfüllung durch Dropvital vor, das heisst weicht die tatsächliche Leistung von der vertraglich geschuldeten Leistung ab, richten sich die Rechte des Kunden nach den nachfolgenden Bestimmungen.

(2) Zunächst ist der Kunde berechtigt, innerhalb angemessener Frist Nacherfüllung zu verlangen. Die Wahl zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung steht Dropvital zu. Der Kunde hat Dropvital oder beauftragten Dritten Zugang zur Ware zu gewähren und alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen. Die Kosten der Nacherfüllung trägt Dropvital, ausgenommen Mehrkosten, die durch Verbringung der Ware an einen anderen als den ursprünglichen Bestimmungsort entstehen.

(3) Erfolgt die Nacherfüllung nicht innerhalb angemessener Frist oder führt sie nicht zur Mängelfreiheit, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis angemessen zu mindern.

(4) Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn

a) eine wesentliche Vertragsverletzung vorliegt und

b) die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist nicht erfolgt oder erfolglos bleibt.

Die Voraussetzung gemäss lit. b entfällt, wenn die Vertragsverletzung wesentlich ist und eine Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar oder offensichtlich aussichtslos ist.

(5) Der Kunde ist ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn Dropvital trotz angemessener Nachfrist, die grundsätzlich mindestens zwei Wochen betragen soll, die Lieferung bei Verzögerung nicht erbringt. §6 Abs. 6 gilt entsprechend.

(6) Der Kunde hat seine Rechte gemäss Abs. 2–5 innerhalb angemessener Frist geltend zu machen und Dropvital schriftlich zur Durchführung der Massnahmen aufzufordern.

(7) Bezieht sich die Pflichtverletzung nur auf einen Teil der Lieferung, beschränken sich die Ansprüche auf diesen Teil, sofern nicht eine wesentliche Vertragsverletzung im Ganzen vorliegt.

(8) Gewährleistungsansprüche – ausgenommen Schadensersatzansprüche – verjähren gegenüber Unternehmern zwölf Monate nach Gefahrübergang, sofern keine Arglist oder ein nicht erkennbarer Mangel im Sinne von §10 Abs. 3 vorliegt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen gemäss §21 dieser AGB.

(9) Eine Vertragsaufhebung oder Ersatzlieferung setzt voraus, dass der Kunde die erhaltene Ware im Wesentlichen im ursprünglichen Zustand zurückgeben kann.

(10) Ansprüche, die auf unsachgemässe Nutzung oder Missachtung von Bedienungs- oder Wartungshinweisen zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen.

(11) Für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gelten die Regelungen in Abs. 4 entsprechend unter Beachtung von §12.


§12 Haftung (inkl. Ergänzung zur leichten Fahrlässigkeit)

(1) Dropvital haftet gemäss den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Die Haftung nach dem anwendbaren Produkthaftungsrecht bleibt unberührt.

(3) Bei Übernahme einer vertraglichen Garantie haftet Dropvital im Rahmen der jeweiligen Garantieerklärung.

(4) Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haftet Dropvital unbeschränkt.

(5) Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf das Dreifache des jeweiligen Auftragswertes begrenzt. Unterschreitet dieser Betrag 25.000 EUR, ist die Haftung bei nachgewiesenem Schaden auf maximal 25.000 EUR begrenzt.

(6) Für sonstige fahrlässige Pflichtverletzungen oder verschuldensunabhängige Schäden ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(7) Haftungsbegrenzung bei leichter Fahrlässigkeit: Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Indirekte Schäden, entgangener Gewinn oder mittelbare Folgeschäden sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


§13 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

(1) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(2) Für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gilt Abs. 1 entsprechend.


§14 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von Dropvital.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten angemessen gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern.


§15 Anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht des Fürstentums Liechtenstein unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(3) Abs. 1 gilt entsprechend für ausservertragliche Ansprüche.


§16 Gerichtsstand

(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Verbraucher können Ansprüche am Wohnsitzgericht geltend machen.

(2) Für Klagen von Dropvital gegen Verbraucher ist der Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers massgeblich.

(3) Für Unternehmer ist ausschliesslicher Gerichtsstand Vaduz, Liechtenstein.


§17 Sonstiges; Schriftform

(1) Sämtliche Erklärungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag haben in der Vertragssprache zu erfolgen.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Dropvital ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie ein Verzicht auf deren Anwendung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt bei Regelungslücken.


§18 Marketing- und Kommunikationspflicht

Vertriebspartner von Dropvital verpflichten sich, sämtliche von Dropvital bereitgestellten aktuellen Produkt- und Verkaufsunterlagen insbesondere Broschüren, technische Datenblätter und Produktbeschreibungen nach Erhalt unverzüglich und unverändert auf ihrer Webseite zu veröffentlichen und Endkunden zugänglich zu machen. Änderungen, Anpassungen oder redaktionelle Eingriffe in Inhalte sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Dropvital unzulässig.

Der Vertriebspartner hat mit besonderer Sorgfalt sicherzustellen, dass sämtliche Angaben mit der offiziellen Dokumentation von Dropvital übereinstimmen. Bei Verstoss gegen diese Verpflichtungen behält sich Dropvital das Recht vor, den Vertriebsvertrag fristlos zu kündigen und Schadenersatz geltend zu machen.


§19 Vorrang zwingenden Verbraucherrechts

(1) Sofern der Kunde Verbraucher ist, gelten ergänzend und vorrangig die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB mit zwingendem Verbraucherrecht nicht vereinbar sind, bleiben die übrigen Regelungen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Vorschrift.


§20 Gefahrübergang bei Verbrauchern

Abweichend von §7 geht bei Verbrauchern die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit tatsächlicher Übergabe an den Verbraucher oder eine von ihm benannte empfangsberechtigte Person über.


§21 Gewährleistungsfrist bei Verbrauchern

Abweichend von §11 Abs. 8 beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei Verbrauchern zwei Jahre ab Übergabe der Ware, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Frist vorsehen.

Die freiwillige Herstellergarantie bleibt hiervon unberührt.


§22 Untersuchungs- und Rügepflicht bei Verbrauchern

Die in §10 geregelten Untersuchungs- und Rügepflichten gelten gegenüber Verbrauchern nicht als Ausschlussfristen.

Verbraucher werden gebeten, erkennbare Mängel möglichst zeitnah anzuzeigen, um eine effiziente Bearbeitung zu ermöglichen. Die unterlassene Anzeige führt jedoch nicht zum Verlust gesetzlicher Gewährleistungsrechte.


§23 Annahmeverzug bei Verbrauchern

Die Regelung in §8 findet gegenüber Verbrauchern nur Anwendung, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dem Verbraucher bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


§24 Klarstellung zur Geld-zurück-Garantie

Die in §10 Abs. 8–10 geregelte Geld-zurück-Garantie stellt eine freiwillige Zusatzleistung dar und besteht unabhängig von gesetzlichen Widerrufs- oder Gewährleistungsrechten.

Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.

 

B. Ergänzende produktspezifische und technische Bestimmungen

§ Produktspezifischer Hinweis

(1) Die von Dropvital angebotenen Produkte dienen der technischen Wasseraufbereitung und Optimierung physikalischer bzw. chemischer Wasserparameter.

(2) Die Produkte sind keine Medizinprodukte im Sinne der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) und dienen nicht der Diagnose, Behandlung, Heilung oder Prävention von Krankheiten.

(3) Aussagen zur Wasserqualität beziehen sich ausschliesslich auf messbare technische Parameter gemäss den jeweiligen Produktspezifikationen.

(4) Individuelle gesundheitliche Wirkungen werden weder zugesichert noch garantiert.

Warum das wichtig ist:

Verhindert Abmahnungen nach Heilmittelwerberecht und UWG.


§ Produktabbildungen und Leistungsangaben

(1) Abbildungen im Online-Shop dienen der Illustration und können vom tatsächlichen Produkt geringfügig abweichen.

(2) Leistungsangaben basieren auf internen Tests oder Labormessungen unter definierten Bedingungen.

(3) Abweichungen durch Wasserqualität, Installation oder Wartung sind möglich.

Warum das wichtig ist:

Verhindert Beschaffenheitsgarantie durch Marketingformulierungen.


§ Technische Voraussetzungen

(1) Die ordnungsgemässe Funktion der Produkte setzt geeignete technische Rahmenbedingungen voraus.

(2) Dropvital übernimmt keine Haftung für Beeinträchtigungen, die auf bestehende Installationen, Leitungen oder bauliche Gegebenheiten zurückzuführen sind.

Warum wichtig:

Schützt euch bei Altleitungen, Druckproblemen, Fremdinstallationen.


§ Wartung als Garantiebedingung

(1) Die Einhaltung der vorgegebenen Wartungsintervalle ist Voraussetzung für sämtliche Garantieansprüche.

(2) Erfolgt die Wartung nicht fristgerecht oder werden Originalkomponenten nicht verwendet, erlischt die freiwillige Garantie.

(3) Die gesetzliche Gewährleistung bleibt hiervon unberührt.


§ Prüfmethodik bei Funktionsbeanstandung

(1) Die Beurteilung der Funktionsfähigkeit erfolgt anhand definierter technischer Messverfahren.

(2) Referenzparameter sind insbesondere physikalisch-chemische Messwerte gemäss den Produktspezifikationen.

(3) Subjektive Wahrnehmungen oder geschmackliche Bewertungen begründen keinen Mangel.

Warum extrem wichtig:

Das schützt euch vor „es fühlt sich nicht besser an“-Argumenten.


§ Prüfung des Bypass-Systems und Installationsvoraussetzungen (konsolidiert)

1) Der Kunde stellt sicher, dass Anlagen von Dropvital ausschliesslich durch einen qualifizierten und fachkundigen Sanitär- oder Haustechniker bzw. qualifizierte Fachbetriebe installiert werden.

2) Produkte, die einen festen Anschluss an das Wassersystem erfordern, dürfen ausschliesslich durch qualifizierte Fachbetriebe installiert werden.

3) Der Kunde ist verpflichtet, die fachgerechte Installation nachweisbar sicherzustellen.

4) Schäden oder Funktionsstörungen, die auf unsachgemässe Installation zurückzuführen sind, begründen keinerlei Ansprüche gegen Dropvital.

5) Im Rahmen der Installation ist der beauftragte Installateur verpflichtet, das vorhandene Bypass-System sowie allfällig neu montierte, ersetzte oder ergänzte Bypass-Module auf deren ordnungsgemässe Funktionsfähigkeit, Dichtigkeit sowie korrekte Einstellung hin zu überprüfen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig vom Hersteller, vom Alter oder von der konkreten Bauart des bestehenden Bypass-Systems.

6) Da Bypass-Konstruktionen je nach Hersteller, Ausführung und technischer Konzeption unterschiedlich aufgebaut sein können, hat die entsprechende Überprüfung vor oder spätestens im Zuge der Installation der Dropvital-Anlage zu erfolgen. Sämtliche festgestellten Mängel, Fehlfunktionen, Undichtigkeiten oder notwendige Anpassungen am Bypass-System sind vor der Inbetriebnahme schriftlich zu dokumentieren und dem Kunden nachvollziehbar mitzuteilen.

7) Vor Inbetriebnahme ist das bestehende Leitungssystem, insbesondere Bypass- oder Umschalteinrichtungen, auf Funktionsfähigkeit, Dichtigkeit und korrekte Einstellung zu überprüfen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig vom Hersteller oder Alter des bestehenden Systems.

8) Unterbleibt eine solche ordnungsgemässe Prüfung oder ist das bestehende Bypass-System bzw. das bestehende System mangelhaft, nicht funktionsfähig oder nicht korrekt eingestellt, übernimmt Dropvital keinerlei Haftung für daraus resultierende Störungen, Folgeschäden, Fehlfunktionen der Anlage oder daraus entstehenden zusätzlichen Aufwand.

9) Zusätzlicher Aufwand, Serviceeinsätze, technische Abklärungen oder Nachbesserungen, die auf eine unzureichende Prüfung, einen Defekt oder eine fehlerhafte Einstellung des Bypass-Systems zurückzuführen sind, werden dem Kunden nach effektivem Aufwand gemäss der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.